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Meldung Heizungsersatz

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung ist gemäss kantonalem Energiegesetz seit 01.01.2019 meldepflichtig. Die Meldepflicht ersetzt jedoch allfällige Baubewilligungspflichten nicht. Das Hinweisblatt der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) (https://uwe.lu.ch/-/media/UWE/Dokumente/Energiegesetz/Hinweisblatt_Bewilligungspflicht.pdf?la=de-CH) gibt einen Überblick über geltende Baubewilligungspflichten im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Standardlösung beim Heizungsersatz.

Sofern der Heizungsersatz mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wird durch das Bauamt Greppen geprüft, ob eine Baubewilligung erforderlich ist. Der Gesuchsteller und Grundeigentümer wird entsprechend informiert.

Nach Abschluss der Bauarbeiten respektive der Installation ist der Gemeinde Greppen die bei der Online-Meldung generierte Ausführungsbestätigung im Sinne von § 28 KEnV mit den notwendigen Belegen einzureichen. Die Ausführungsbestätigung muss von der Bauherrschaft und von der projektverantwortlichen Person unterzeichnet sein.

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