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Ortsplanung

Die Ortsplanung im Kanton Luzern wird durch das Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Die Gemeinden sind für die Ortsplanung zuständig und erlassen kommunale Richtpläne, darunter auch den Erschliessungsrichtplan. Der Kanton koordiniert die Planungen und überprüft, ob sie den kantonalen Vorgaben entsprechen. 

 

Die Unterlagen zu den aktuellen Inhalten der Ortsplanung finden Sie hier:

1. öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung hier  
2. öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung hier  
Abstimmung Teilrevision Ortsplanung 2020 – 2025 hier    
Öffentliche Auflage Bebauungsplan Dorf hier  
Abstimmung Revision Bebauungsplan Dorf hier  

 

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