Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
- Besitz des Schweizer Bürgerrechts
- 18. Altersjahr vollendet
- Nicht unter umfassender Beistandschaft stehend
- Anmeldung in der Gemeinde Greppen bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag (5. Tag vor Abstimmung)
Auslandschweizer sind nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht kann beim Amt für Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern ausgeführt werden. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Amt für Gemeinden.
Brieflich abstimmen
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und kleben Sie es zu.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich (Vorderseite).
- Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert (Zustell- und Antwortkuvert), in welchem Sie das Abstimmungs-/Wahlmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert (Zustell- und Antwortkuvert) mit der Adresse an die Gemeindekanzlei Greppen kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag
- der Post übergeben werden
- persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei Greppen abgegeben werden
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Greppen geworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 11.00 Uhr)
- im Urnenbüro abgegeben werden (Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr)
Ungültigkeit der Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Stimm- und/oder Wahlzettel nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert (grün) sind
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Kennzeichen versehen ist