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Generelle Informationen

Urne Öffnungszeiten

Das Urnenbüro ist jeweils am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Das Urnenbüro befindet sich im Gemeindehaus, Seestrasse 2, 6404 Greppen.

Voraussetzungen

Wer darf abstimmen oder wählen? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  •  Besitz des Schweizer Bürgerrechts
  • 18. Altersjahr vollendet
  • Nicht unter umfassender Beistandschaft stehend
  • Anmeldung in der Gemeinde Greppen bis spätestens Dienstag vor dem Abstimmungssonntag (5. Tag vor Abstimmung)

Auslandschweizer sind nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht kann beim Amt für Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern ausgeführt werden. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Amt für Gemeinden.

Brieflich abstimmen

Die Stimmberechtigen können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Gehen Sie wie folgt vor:
  1. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und kleben Sie es zu.
  2. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich (Vorderseite).
  3. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert (Zustell- und Antwortkuvert), in welchem Sie das Abstimmungs-/Wahlmaterial erhalten haben.
  4. Das Fensterkuvert (Zustell- und Antwortkuvert) mit der Adresse an die Gemeindekanzlei Greppen kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag
  • der Post übergeben werden
  • persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei Greppen abgegeben werden
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Greppen geworfen werden (letzte Leerung am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 11.00 Uhr)
  • im Urnenbüro abgegeben werden (Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr)


Ungültigkeit der Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Stimm- und/oder Wahlzettel nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert (grün) sind
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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