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Tod

Todesfall - Was ist zu tun?
Bei einem Todesfall melden die Familienangehörigen oder nahe Verwandte den Todesfall innert 2 Tagen an die Gemeindekanzlei/Einwohnerkontrolle Greppen.

Bei einem Todesfall in Greppen
Bei einem Todesfall in Greppen sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Familienschein / Familienbüchlein
  • Ärztliche Todesbescheinigung (wird evtl. vom Arzt direkt an die Einwohnerkontrolle weitergeleitet)


Bei einem Todesfall auswärts (z.B. Spital, Heim)
Der Todesregistereintrag erfolgt beim regionalen Zivilstandsamt des Sterbeortes. Bei einem Todesfall auswärts ist lediglich der Familienschein / Familienbüchlein mitzubringen. Die ärztliche Todesbescheinigung wird nicht benötigt.

Gleichzeitig mit der Anmeldung des Todesfalles bei der Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle werden der Beisetzungsort, die Bestattungsart und der Beisetzungstermin (in Absprache mit dem Pfarramt) festgelegt. Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (041 392 74 50) gerne zur Verfügung.

Für die Organisation und Gestaltung einer Abdankungsfeier oder eines Trauergottesdienstes ist mit dem zuständigen Pfarramt in Kontakt zu treten.

Römisch-katholisches Pfarramt
Evangelisch-reformiertes Pfarramt

Informationen zur Abwicklung der Erbschaftsfälle finden Sie beim Teilungsamt Greppen.

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