Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind neu meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter https://ebage-formular.lu.ch zur Verfügung (Bitte beachten Sie, dass das Formular aufgrund von Wartungsarbeiten erst ab dem 26.04.2024 abrufbar ist). Alle Meldungen sind zwingend über dieses Webformular vorzunehmen.
Zu dem eFormular
Einmalige Registration für eFormulare wie Baugesuch, Meldung Solaranlagen oder Energiemeldungen:
Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer Mobiltelefon-Nummer und nicht mit einer Festnetznummer!
https://ebage-formular.lu.ch/register
Anleitung Webformular und weitere Hilfsmittel
https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew
Zu den Anforderungen
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers