Handänderungssteuern
Steuermass
Die Handänderungssteuer beträgt 1.5% des Handänderungswerts (Kaufpreis zuzüglich weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Grundstückerwerb stehen).
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist der/die Erwerber/in.
Befreiung der Steuerpflicht
Unter gewissen Bedingungen ist der Übergang von Grundstücken steuerbefreit (z.B. Parzellierung, Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten/eingetragenen Partnern/Verwandten, Erbgang,…).
Veranlagung
Die Handänderungssteuer wird von jener Gemeinde veranlagt, in welcher das veräusserte Grundstück liegt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Sondersteuern | 041 392 74 50 | info@greppen.ch | 
| Name | Beschreibung | 
|---|
