Kopfzeile

Inhalt

Prämienverbilligung 2026

18. August 2025

Prämienverbilligung jetzt einreichen

Ab sofort kann die Prämienverbilligung 2026 beantragt werden.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen:

  • mit steuerrechtlichem Wohnsitz am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern
  • die einem obligatorischen Krankenversicherer angeschlossen sind
  • sofern die Richtprämie höher ist als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens
     

Anspruch auf mindestens 80% der Richtprämie haben:

  • Kinder (Jahrgang 2008 bis 2026), sofern das massgebende Einkommen der Eltern einen bestimmten Wert nicht übersteigt.
     

Anspruch auf mindestens 50% der Richtprämie haben:

  • junge Erwachsene (Jahrgang 2001 bis 2007), sofern sie sich am 1. November 2025 in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildung befinden und das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten Wert nicht übersteigt.


Online-Anmeldung
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2026 kann bis 31. Oktober 2025 direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Greppen beantragt werden.

Zugehörige Objekte

Name
IPV-Plakat_2026.pdf (PDF, 436.79 kB) Download 0 IPV-Plakat_2026.pdf
IPV-Merkblatt_2026.pdf (PDF, 70.42 kB) Download 1 IPV-Merkblatt_2026.pdf
Icon