Regelung Parksituation beim Seebad und Schulhausareal
Der Gemeinderat Greppen hat für die Parksituationen im Seebad und auf dem Schulhausareal in Rücksprache mit der Polizei und der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) eine Lösung ausgearbeitet. Die Verkehrsanordnung mit den neuen Regelungen war im Luzerner Kantonblatt publiziert. Dagegen sind keine Einsprachen eingegangen.
Regelung Parksituation im Seebad und entlang der Seestrasse
Das privatrechtliche Fahrverbot bei der Seestrasse wurde aufgehoben und neu gilt auf der gesamten Seestrasse und beim Seebad ein Parkverbot. Das Parkieren wird nur bei Ausnahmen bewilligt. Vor kurzem wurden Parkverbotstafeln entlang der Seestrasse und beim Seebad montiert, welche auf das Verbot hinweisen. Neu darf zwar die Seestrasse zum Seebad befahren werden, jedoch ist das Parkieren im Seebad nicht gestattet. Das bedeutet, dass höchstens für einen Güterumschlag ins Seebad gefahren werden darf. Das Parkieren wird durch die Polizei gebüsst. Die Gemeinde bittet die Einwohner:innen deshalb, sich zu Fuss oder mit dem Velo zum Seebad zu begeben.
Regelung Parksituation auf dem Schulhausareal
Auf den acht Parkplätzen oberhalb des Schulhauses (Seite Spycherweg) wurde ein Parkverbot von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr eingeführt. Montag bis Freitag sind die Parkplätze tagsüber für das Schul- und Verwaltungspersonal reserviert. Das Parkieren ist in dieser Zeit nur mit Parkkarte möglich. An den Wochenenden, Feiertagen und während den Schulferien ist das Parkieren von 07.00 bis 20.00 Uhr für alle gestattet.
Auf dem Vorplatz beim Schulhaus (Seite Seestrasse) gilt neu auf dem ganzen Platz ein Parkverbot, ausgenommen ist das Parkfeld für Gehbehinderte und der neu markierte Parkplatz nebenan. Das neu eingezeichnete Parkfeld darf jedoch nur mit Parkkarte benutzt werden. An erster Linie steht dieser dem Personal der Tagesstrukturen zur Verfügung. Der Gemeinderat Greppen hat zusammen mit einem Verkehrsplaner geprüft, ob auf dem Vorplatz allenfalls weitere Parkplätze geschaffen werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass lediglich ein zusätzlicher Parkplatz erstellt werden konnte, damit die Zufahrt für den Rettungsdienst und die Feuerwehr gewährleistet ist.