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Prämienverbilligung 2027

17. August 2026

Prämienverbilligung jetzt einreichen

Ab sofort kann die Prämienverbilligung 2027 beantragt werden.

Anspruch auf Prämienverbilligung hat nur:

  • wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz)
  • wer eine Krankenversicherung hat
  • wer in bescheidenen Verhältnissen lebt. Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens


Online-Anmeldung
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 kann bis 31. Oktober 2026 direkt im Internet unter www.was-luzern.ch/ipvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Greppen beantragt werden.

Zugehörige Objekte

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