Prämienverbilligung 2027
Prämienverbilligung jetzt einreichen
Ab sofort kann die Prämienverbilligung 2027 beantragt werden.
Anspruch auf Prämienverbilligung hat nur:
- wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz)
- wer eine Krankenversicherung hat
- wer in bescheidenen Verhältnissen lebt. Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens
Online-Anmeldung
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 kann bis 31. Oktober 2026 direkt im Internet unter www.was-luzern.ch/ipvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Greppen beantragt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| IPV-Plakat (PDF, 437 kB) | Download | 0 | IPV-Plakat |
| IPV-Merkblatt 2027 (PDF, 135 kB) | Download | 1 | IPV-Merkblatt 2027 |