Ortsplanung
Die Ortsplanung im Kanton Luzern wird durch das Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Die Gemeinden sind für die Ortsplanung zuständig und erlassen kommunale Richtpläne, darunter auch den Erschliessungsrichtplan. Der Kanton koordiniert die Planungen und überprüft, ob sie den kantonalen Vorgaben entsprechen.
Die Unterlagen zu den aktuellen Inhalten der Ortsplanung finden Sie hier:
1. öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung | hier | |
2. öffentliche Auflage der Teilrevision Ortsplanung | hier | |
Bebauungsplan Dorf | hier |