Alimenteninkasso / -bevorschussung
Die Alimentenfachstelle in Ebikon bearbeitet die Alimentenhilfe für Greppen. Sie klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Notwendige Unterlagen:
- Gesuch um Inkassohilfe
- Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
- Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
- Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils
Für die Dossiers der Alimentenhilfe ist die Alimentenfachstelle der Gemeinde Ebikon zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Gemeinde EbikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Alimentenfachstelle der Gemeinde Ebikon | 041 444 02 44 | gesellschaft.soziales@ebikon.ch |