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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird seit der Änderung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im 2013 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgestellt.

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