Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird seit der Änderung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im 2013 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgestellt.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde | 041 455 45 45 | info@kesblula.ch |
| Name | Beschreibung |
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