Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Für die Abmeldung bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen seit Wegzug von Greppen bei der Einwohnerkontrolle oder online per e-UmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abzumelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
- Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
Ausländische Staatsangehörige
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 392 74 50 | info@greppen.ch |