AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag 14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Mittwochnachmittag 14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung