Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur gilt seit dem 25. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern. Dieses Verbot gilt weiterhin und ist auch über den Nationalfeiertag gültig. Damit ist es auch auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie unter waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..