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Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien

6. August 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr grossen Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kanton Luzern ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Freien. Die Massnahme betrifft das ganze Kantonsgebiet einschliesslich der Gewässer und dient dem Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur.

Das Verbot umfasst sämtliche Feuer im Freien, auch auf offiziellen Feuerstellen sowie in Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills oder Cheminées. Ebenfalls verboten sind das Abbrennen von Feuerwerk, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von Zigaretten oder anderen Raucherwaren. Erlaubt bleibt einzig das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr ist auf der Webseite des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhältlich.

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Medienmitteilung absolutes Feuerverbot (PDF, 133 kB) Download 1 Medienmitteilung absolutes Feuerverbot
Allgemeinverfügung absolutes Feuerverbot im Freien (PDF, 690 kB) Download 2 Allgemeinverfügung absolutes Feuerverbot im Freien
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