Prämienverbilligung 2025 - Jetzt beantragen!
Prämienverbilligung jetzt einreichen
Ab sofort kann die Prämienverbilligung 2025 beantragt werden.
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen:
- mit steuerrechtlichem Wohnsitz am 1. Januar 2025 im Kanton Luzern
- die einem obligatorischen Krankenversicherer angeschlossen sind
- sofern die Richtprämie höher ist als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens
Anspruch auf mindestens 80% der Richtprämie haben:
- Kinder (Jahrgang 2007 bis 2025), sofern das massgebende Einkommen der Eltern einen bestimmten Wert nicht übersteigt.
Anspruch auf mindestens 50% der Richtprämie haben:
- junge Erwachsene (Jahrgang 2000 bis 2006), sofern sie sich am 1. November 2024 in einer mindestens 6 Monate dauernden Ausbildung befinden und das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten Wert nicht übersteigt.
Online-Anmeldung
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2023 kann bis 31. Oktober 2024 direkt im Internet unter ipv.was-luzern.ch erfasst oder bei der Ausgleichskasse Luzern und bei der AHV-Zweigstelle Greppen beantragt werden.
Zugehörige Objekte
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IPV_Praemienverbilligung_Plakat_2025 (PDF, 2.02 MB) | Download | 0 | IPV_Praemienverbilligung_Plakat_2025 |