Vogelgrippe: Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auftritt, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen wegen der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Das heisst: Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Auch im Kanton Luzern ist es in den vergangenen Wochen zum Nachweis des Vogelgrippe-Virus in erkrankten oder toten Wildvögeln gekommen. Deshalb sind die vom BLV verhängten Vorsichtsmassnahmen unbedingt zu befolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Veterinärdienst: www.veterinaerdienst.lu.ch
Mitteilung vom 2. Dezember 2022
Im Kanton Zürich wurde im November 2022 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel zwei Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) festgestellt. Es handelt sich um eine hochansteckende Variante. Dieser Virusstamm ist nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Bund und Kantone haben die nötigen Massnahmen beschlossen, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Ein abzuklärender Wildvogelbefund liegt vor, wenn an einem Fundort innerhalb von 24 Stunden ein Schwan, zwei oder mehr andere Wasser- oder Greifvögel oder fünf oder mehr andere Wildvögel tot aufgefunden werden, ohne dass ein ausreichend gesicherter Bezug zu einer anderen Todes- oder Krankheitsursache besteht. Als Fundort wird ein Gelände bezeichnet, das von einer Person von ihrem Standort aus im Hinblick auf vorhandene tote Vögel überblickt werden kann.
Allfällige Funde von toten Wildvögeln, die der Definition eines "abzuklärender Wildvogelbefundes" entsprechen, sollen der Polizei, der Wildhut oder dem Veterinärdienst gemeldet werden. Die toten Tiere werden dann in eine der für seuchenverdächtige Vögel bestimmte Tierkörpersammelstelle gebracht und am dort vorgesehenen Ort deponiert. Dem Veterinärdienst Luzern wird eine Meldung erstattet, welcher sich für die Probenahme und Entsorgung kümmert.
Wichtige Kontakte:
Veterinärdienst: Tel. 041 228 61 35
Abteilung Natur, Jagd und Fischerei: Tel. 041 349 74 00
Luzerner Polizei: Tel. 117