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Erbenbescheinigung

Auf Antrag der Berechtigten (Erben, Banken, Versicherungen, etc.) stellt die Teilungsbehörde eine Erbenbescheinigung aus. Die Erbenbescheinigung bestätigt die berechtigten Erben im Nachlassfall. Die Bescheinigung wird meist für die Bank, Versicherung, Grundbuchamt, usw. benötigt.

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