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Erbschaftssteuern

Erbschaftssteuern fallen an, wenn die Erben aus dem elterlichen, grosselterlichen Stamm stammen oder mit dem Erblasser entfernter oder nicht verwandt sind. Die Gemeinde Greppen bezieht von den Nachkommen keine Erbschaftssteuern.

Veranlagung
Die Erbschaftssteuer wird von der Gemeinde veranlagt, in welcher der Erblasser zuletzt gewohnt hat.

Zugehörige Objekte

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