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Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter

Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung an die Eltern für die Betreuung der Kinder im Vorschulalter. Dadurch können die Eltern nach ihrem Wunsch ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Dies ist auch möglich bei anerkannten Tageselternvermittlungen. Die Gemeinde bezahlt dann je nach Höhe des Einkommens und des Erwerbspensums einen Beitrag (den Gutschein) an die Eltern.

Anspruchsberechtigung:
  • Wohnsitz in der Gemeinde Greppen
  • Gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120%, bei Alleinerziehenden von mindestens 20%
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (KiTas und Tageselternvermittlungen)
  • Das massgebende Einkommen darf nicht höher als Fr. 76'000.00 sein
  • Die letzte rechtsgültige Steuerrechnung ist nicht älter als 2 Jahre

Vorgehen:

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Betreuungsgutscheine aus.
  2. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Das Verzeichnis der aktuell zugelassenen Betreuungsinstitutionen finden Sie hier.
  3. Haben Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Kita gefunden, lassen Sie sich dies von der Kindertagesstätte auf dem entsprechenden offiziellen Formular bestätigen.
  4. Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Bestätigung der Betreuungsinstitution an die Gemeindekanzlei Greppen.

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Anmeldeprozedere durchführen, bevor Sie Ihr Kind familienextern betreuen lassen. Denn der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

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