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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreterin ausgestellt. Beglaubigungen können während den Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingeholt werden. Wir empfehlen, sich vorgängig telefonisch anzumelden.

Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, dessen Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich bei der Gemeindekanzlei zu erscheinen. Mitzunehmen ist ein gültiger Ausweis (z.B. Identitäskarte, Pass, Ausländerausweis).

Preis: 30 Fr.

Beglaubigung einer Kopie
Das zu beglaubigende Dokument ist als Original mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt vom Original eine Fotokopie und beglaubigt diese.

Preis: 10 Fr. pro Kopie

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