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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Für unser Gemeindegebiet ist die KESB Luzern-Land mit Sitz in Root zuständig. Sie ist insbesondere zuständig für:
  • Umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
  • Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge (wenn nicht mit Vaterschaftsanerkennung beim ZA geregelt)
  • Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
  • Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen

Zugehöriges Mandatszentrum:

Mandatszentrum
Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land
Oberfeld 15B
6037 Root

Telefon: 041 444 04 28
Fax: 041 444 04 29
info@mzkeslula.ch
www.mzkeslula.ch

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Luzern-Land, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Oberfeld 15B
6037 Root
Tel. 041 455 45 45
Fax 041 455 45 00
info@kesblula.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
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