Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
- Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
- Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge (wenn nicht mit Vaterschaftsanerkennung beim ZA geregelt)
- Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
- Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
- Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen
Zugehöriges Mandatszentrum:
Mandatszentrum
Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land
Oberfeld 15B
6037 Root
Telefon: 041 444 04 28
Fax: 041 444 04 29
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www.mzkeslula.ch
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Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeKESB Luzern-Land, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Fax 041 455 45 00
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