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Bau- und Planungskommission

Zusammensetzung: 1 Vertreter des Gemeinderates, 5 - 7 Mitglieder (in Greppen wohnhafte Personen)
Vorsitz: Vertreter des Gemeinderates
Wahlorgan: Gemeinderat
Übergeordnete Behörde: Gemeinderat

Organisation
Die Bau- und Planungskommission ist eine ständige Kommission des Gemeinderates.Die Sitzungen und Traktanden werden durch den Vorsitzenden festgelegt. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden. Die Sitzungen finden nach Bedarf statt.
Die Bau- und Planungskommission bestimmt aus ihren Mitgliedern einen Protokollführer. Die Protokolle sind an die Kommissionsmitglieder und zur Information auch an den Präsident der Wasserversorgungs- und Siedlungsentwässerungskommission zuzustellen.

Kompetenzen
Die Bau- und Planungskommission hat keine Entscheidungs- und Finanzbefugnisse. Sie berät und unterstützt den Gemeinderat gemäss den nachfolgend erwähnten Aufgaben und erstattet Bericht und Antrag an den Gemeinderat, welcher abschliessend entscheidet.

Aufgaben
Gemeindeeigene Bauten und Anlagen
Die Bau- und Planungskommission berät und unterstützt den Gemeinderat bezüglich Bau, Unterhalt und Erneuerung der gemeindeeigenen Liegenschaften (Hoch- und Tiefbau). Sie erarbeitet die erforderlichen Projektunterlagen und erstattet dem Gemeinderat Bericht und Antrag.

Zonenplanung
Die Bau- und Planungskommission berät und unterstützt den Gemeinderat bezüglich Zonenplanung.

Bauvorhaben Privater
Der Gemeinderat kann der Bau- und Planungskommission im Einzelfall Bauvorhaben von Privatpersonen zur Begutachtung und Antragstellung an den Gemeinderat unterbreiten. Die Mitglieder der Bau- und Planungskommission werden von der Gemeindeverwaltung laufend über die öffentliche Auflage von Baugesuchen und Erteilung von Baubewilligungen informiert. Eingaben zu aufliegenden Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist an den Vorsitzenden der Bau- und Planungskommission zu richten.

Personen

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