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Controllingkommission

Die Controllingkommission besteht aus dem Präsidium und aus weiteren zwei bis vier Mitgliedern.
Die Controllingkommission begleitet den ganzen politischen Führungskreislauf von der Planung bis zur Steuerung zwischen den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat. Sie prüft insbesondere

  • den Finanz- und Aufgabenplan, einschliesslich den Voranschlag, das Jahresprogramm und den Antrag zur Festsetzung des Steuerfusses auf ihre sachliche Richtigkeit und finanzielle und wirtschaftliche Vertretbarkeit. Sie erstattet den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat Bericht und gibt ihre Empfehlungen ab.
  • der Jahresbericht (ohne buchhalterische Richtigkeit) und den Jahresbericht im Hinblick auf die Erreichung der festgesetzten Ziele. Sie erstattet den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat Bericht. Sie kann Anpassungen der künftigen Planungen oder anderen Massnahmen vorschlagen.
  • die Geschäftstätigkeit des Gemeinderats (Jahresprogramm und Jahresbericht).
  • die Gemeindeversammlung kann der Controllingkommission weitere Aufgaben übertragen.

 

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