- führt das Einwohner-und das Stimmregister
- stellt diverse Bescheinigungen und Bestätigungen aus

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Luzern bestellen den Pass 10 und die Identitätskarte per Internet oder Telefon beim kantonalen Passbüro.

Merkblatt Pass und Identitätskarte


Roger Eichmann, Gemeindeschreiber Sylvia Büeler, Verwaltungsangestellte Heidi Tootill, Verwaltungsangestellte Teilzeit


Gemeindeverwaltung Greppen
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: Einwohnerkontrolle

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
oder nach telefonischer Vereinbarung

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und die Beantragung der Arbeitslosenentschädigung hat beim Gemeindearbeitsamt des Wohnortes zu erfolgen. Dieses leitet die erforderlichen Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter. Um Kürzungen der Arbeitslosenentschädigung zu vermeiden, hat die Anmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV).

Roger Eichmann, Gemeindeschreiber
Sylvia Büeler, Verwaltungsangestellte

Gemeindeverwaltung Greppen
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: Arbeitsamt Greppen

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
oder nach telefonischer Vereinbarung

Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen mit. Sie informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Ausführliche Informationen zur AHV erhalten Sie:
http://www.ahv-iv.info/
http://www.ahvluzern.ch/site/index.cfm

Formulare:
- Prämienverbilligung Krankenkasse

Roger Eichmann, AHV-Zweigstellenleiter
Sylvia Büeler, AHV-Zweigstellenleiterin-Stv

AHV-Zweigstelle Greppen
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: AHV-Zweigstelle

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
oder nach telefonischer Vereinbarung

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Greppen hatten.

Ansprechpersonen:
Roger Eichmann, Gemeindeschreiber
Sylvia Büeler, Verwaltungsangestellte

Gemeindeverwaltung Greppen
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: Teilungsamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)
oder nach telefonischer Vereinbarung


Nachdem das Regionale Zivilstandsamt in Küssnacht auf Ende 2009 aufgehoben wurde, haben sich die drei Seegemeinden Greppen, Vitznau und Weggis auf den 1. Januar 2010 dem Zivilstandskreis Luzern angeschlossen.

Regionales Zivilstandsamt Luzern
Obergrundstrasse 1
6002 Luzern
Tel. 041 208 83 66 oder 041 208 82 44
Fax: 041 208 85 00
E-Mail: Zivilstandsamt Luzern

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 18.30 Uhr (durchgehend)

Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr)

oder nach telefonischer Vereinbarung