Gemeindeammann Franz Gisler
Telefon: 041 392 74 74
eMail: Franz Gisler
Roger Eichmann, Gemeindeschreiber
Sylvia Büeler, Verwaltungsangestellte
Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: Bauamt Greppen
Gemeindeverwaltung Greppen
6404 Greppen
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
Baugesuchsformular
- eFormular (für elektronische Baueingabe)
- Baugesuchsformular (für Eingabe von Hand)
Weitere Informationen betreffend Bauen und Bewilligungen finden Sie auf der Homepage der kantonalen Dienststelle, Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) unter www.rawi.lu.ch/bauen_bewilligungen.htm
Mit der Eingabe des elektronischen Baugesuchsformulars muss gleichzeitig bei der Gemeindekanzlei Greppen das Baugesuch in Papierform (5-fach) eingereicht werden, da noch keine elektronische Unterschrift möglich ist.
Fragen in Zusammenhang mit dem elektronischen Baugesuch beantwortet die Bewilligungs- und Koordinationszentrale (BKZ) des rawi, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, Tel. 041 228 51 83, Email: bkz@lu.ch.
Links:
Gefahrenkarte Kanton Luzern ![]()
Es ist unserer Aufgabe, Personen, die sich in persönlichen oder wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befinden, zu beraten und zu unterstützen
Kontakt:
Roswitha Jenni, Sozialvorsteherin
Sozialamt Greppen
Telefon: 041 392 74 60
eMail: Sozialamt Greppen
Öffnungszeiten Sozialamt Greppen:
Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagvormittag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Spitex der Seegemeinden Greppen, Vitznau, Weggis
Postfach 116
Rigistrasse 6
6353 Weggis
Telefon: 041 392 15 90
Fax: 041 392 15 91
eMail: spitex@weggis.ch
Mütter- und Väterberatung
Frau Diana Kurth
Waldstätterstrasse 29
6003 Luzern
Telefon: 041 228 90 34
Fax: 041 228 90 39
eMail: info@muetterberatung-luzern.ch
www.muetterberatung-luzern.ch
CONTACT Jugend- und Familienberatung
Das Beratungsangebot von CONTACT richtet an Jugendliche ab ca.13 Jahren und junge Erwachsene bis 25 Jahre, sowie deren Eltern und Bezugspersonen aus Schule und Ausbildung. Im Vordergrund stehen familiäre, erzieherische, persönliche und soziale Probleme. Es werden ausschliesslich Personen aus Gemeinden beraten, die dem Leistungsangebot angeschlossen sind.
CONTACT Jugend- und Familienberatung
Winkelriedstrasse 14
6002 Luzern
Tel. 041 208 72 90
Fax 041 208 72 92
info@contactluzern.ch
www.contactluzern.ch
Die Buchhaltung der Gemeinde Greppen wird von Gemeindepräsident Werner Furrer in Zusammenarbeit mit der Gemeindebuchhaltung Weggis geführt.
Werner Furrer, Gemeindepräsident
Monika Weingartner, Verwaltungsangestellte Weggis
Werner Furrer
6404 Greppen
Tel: 041 392 74 50
eMail: Werner Furrer
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Das Steueramt der Gemeinde Greppen wird vom regionalen Steueramt Weggis Vitznau Greppen geführt. Das regionale Steueramt befindet sich in der Gemeindeverwaltung Weggis an der Parkstrasse 1 im Untergeschoss.
Die Hauptaufgaben des Steueramtes sind
- Führen des Steuerregisters (Feststellen der Steuerpflicht)
- Veranlagung der natürlichen Personen
- Fakturierung der Staats- und Gemeindesteuern, Kirchensteuer, Sondersteuern auf Kapitalzahlungen
und Liegenschafssteuern
Mitarbeiter / Kontakte:
- Willy Felder (Leiter Steueramt)
- Irene Küng (Stv. Leiter Steueramt, Veranlagungen)
- Manuela Bucheli (Veranlagungen)
- Stefan Ineichen (Veranlagungen)
- Margrit Ketzler (administrative Mitarbeiterin)
- Michael Krummenacher (Inkasso)
Adresse:
Regionales
Steueramt
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Telefon: 041 392 15 30
Fax: 041 392 15 13
eMail: Steueramt Greppen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Allgemein: Steuereinheiten Lassen Sie die Steuerbelastungen für eine beiliebige Luzerner Gemeinde berechnen! Steuerberechnung
Personalsteuer
Die Personalsteuer beträgt Fr. 50.00. Die Steuerpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das 18. Altersjahr erfüllt wird. Ehepaare zahlen jährlich eine einzige Personalsteuer.
Feuerwehrpflichtersatz
Männer und Frauen sind an ihrem Wohnort feuerwehrpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr
Feuerwehrersatzabgabe
Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe zu entrichten. Sie beträgt in Greppen 4.5 Promille des steuerbaren Einkommens, höchstens Fr. 400.00, unabhängig vom Einkommen jedoch mindestens Fr. 30.00.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie unter Regionales Steueramt oder auf der Internetseite des Kantons Luzern Steuerverwaltung Kanton Luzern
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Die Vertreter der politischen, evangelisch reformierten und katholischen Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis haben ein Konzept für die regionale Jugendarbeit unter fachlicher Leitung erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt. Die Trägerschaften bilden eine ständige Kommission, welche vorwiegend im strategischen Bereich arbeiten.
Das Konzept beruht auf dem Prinzip der mobilen Jugendarbeit, welches Jugendliche nicht mehr „nur“ stationär in Jugendräumen betreut, sondern sie aktiv an ihren bevorzugten und häufig wechselnden Aufenthaltsorten aufsucht. Die politischen und kirchlichen Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis stimmten dem Konzept zu, so dass für die Durchführung der offenen und mobilen Jugendarbeit im Teilpensum ab 1. August 2008 die soziokulturelle Animatorin Frau Birgit Roch aus Weggis angestellt wurde. Sie wird zusammen mit dem kirchlichen Jugendarbeiter Marcel Ziegler das Konzept umsetzen.
Herr
Franz Abächerli
Rigiblickstrasse 5
6353 Weggis
fa-jusee@weggis.ch
Betreibungsamt Weggis-Greppen
Gemeindehaus Weggis
6353 Weggis
Tel. 041 392 15 70
eMail: Betreibungsamt Weggis
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 08.00 bis 11.45 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 08.00 bis 11.45 Uhr
Bei einem Todesfall
Familienangehörige oder nahe Verwandte melden den Todesfall innert 2 Tagen an die Einwohnerkontrolle.
Link: Was ist weiter zu tun bei einem Todesfall?
Link: Wissenswertes zum Gemeinschaftsgrab
Für die Friedhofverwaltung ist das Gemeindeammannamt zuständig.
Gemeindeammann
Franz Gisler
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 74
eMail: Franz Gisler
Hauptnummer: 041 228 35 40
Kanzlei I: 041 228 35 41
Kanzlei II: 041 228 35 43
Friedensrichter
Herr Stefan Brunner
Telefon: 041 228 35 90