Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn rechtzeitig beim Gemeinderat eine Baubewilligung einzuholen.

Dies gilt insbesondere für
- Erstellung neuer Bauten und Anlagen 
- Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen (Nutzungsänderung)
- Veränderungen der Fassaden in Gestaltung oder Farbe
- Verkehrsanlagen (Strassen usw.)
- Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern, sofern nicht ein separates
Projektauflage- und Genehmigungsverfahren durchgeführt wird
- Mauern und Einfriedungen (z.B. Gartenhäge), sofern diese 1.5 m ab gewachsenem Terrain übersteigen
- Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1.5 m        


Gemeindeammann Kurt Greter
Telefon: 041 392 74 74
eMail: Kurt Greter                                         

Christoph Jung, Gemeindeschreiber
Sylvia Büeler, Verwaltungsangestellte

Telefon: 041 392 74 50
Fax: 041 392 74 55
eMail: Bauamt Greppen 

Gemeindeverwaltung Greppen
6404 Greppen

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (vor Feiertagen bis 17.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung

 

Neues elektronisches Baugesuchsformular

Seit dem Februar 2010 steht das neue elektronische Baugesuchsformular (eFormular) auf der Homepage der kantonalen Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) unter www.rawi.lu.ch/index/download.htm für die digitale Einreichung der Baugesuche zur Verfügung.
Das elektronische Baugesuchsformular soll einerseits ein rascheres Bewilligungsverfahren (Einholung der kantonalen Bewilligungen) gewährleisten und Unvollständigkeiten sofort aufzeigen.

Bauherrschaften und Planer können dieses Angebot ab sofort nutzen.

Mit der Eingabe des elektronischen Baugesuchsformulars muss aber wie bisher gleichzeitig bei der Gemeindekanzlei Greppen das Baugesuch in Papierform eingegeben werden, da noch keine elektronische Unterschrift möglich ist.
Fragen in Zusammenhang mit dem elektronischen Baugesuch beantwortet die Bewilligungs- und Koordinationszentrale (BKZ) des rawi, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, Tel. 041 228 51 83, Email: bkz@lu.ch.


Es ist unserer Aufgabe, Personen, die sich in persönlichen oder wirtschaftlichen
Schwierigkeiten  befinden, zu beraten und zu unterstützen

Kontakt:
Roswitha Jenni, Sozialvorsteherin
Sozialamt Greppen
Telefon: 041 392 74 60
eMail: Sozialamt Greppen 

Öffnungszeiten Sozialamt Greppen:
Dienstagnachmittag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagvormittag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Interessante Links


Die Buchhaltung der Gemeinde Greppen wird von Gemeindeammann Kurt Greter in Zusammenarbeit mit der Gemeindebuchhaltung Weggis geführt.

Kurt Greter, Gemeindeammann
Monika Weingartner, Verwaltungsangestellte Weggis

Gemeindeammann
Kurt Greter
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 74
eMail: Kurt Greter 

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Das Steueramt der Gemeinde Greppen wird vom regionalen Steueramt Weggis-Greppen geführt. Das regionale Steueramt befindet sich in der Gemeindeverwaltung Weggis an der Parkstrasse 1 im Untergeschoss.

Die Hauptaufgaben des Steueramtes sind
- Führen des Steuerregisters (Feststellen der Steuerpflicht)
- Veranlagung der natürlichen Personen
- Fakturierung der Staats- und Gemeindesteuern, Kirchensteuer, Sondersteuern auf Kapitalzahlungen und Liegenschafssteuern

Mitarbeiter / Kontakte:

- Willy Felder (Leiter Steueramt)
- Irene Küng (Stv. Leiter Steueramt, Veranlagungen)
- Manuela Bucheli (Veranlagungen)
- Stefan Ineichen (Veranlagungen)
- Margrit Ketzler (administrative Mitarbeiterin)
- Michael Krummenacher (Inkasso)
- Lorena Mathis (Inkasso)

Adresse: Steueramt
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Telefon: 041 392 15 30
Fax: 041 392 15 13
eMail: Steueramt Greppen

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Allgemein: Steuereinheiten Lassen Sie die Steuerbelastungen für eine beiliebige Luzerner Gemeinde berechnen! Steuerberechnung

Personalsteuer
Die Personalsteuer beträgt Fr. 50.00. Die Steuerpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das 18. Altersjahr erfüllt wird. Ehepaare zahlen jährlich eine einzige Personalsteuer.

Feuerwehrpflichtersatz
Männer und Frauen sind an ihrem Wohnort feuerwehrpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr

Feuerwehrersatzabgabe
Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe zu entrichten. Sie beträgt in Greppen 4.5 Promille des steuerbaren Einkommens, höchstens Fr. 400.00, unabhängig vom Einkommen jedoch mindestens Fr. 30.00.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie unter Steueramt oder auf der Internetseite des Kantons Luzern Steuerverwaltung Kanton Luzern

JuSee Jugend Seegemeinden

Logo JuSee
Die Vertreter der politischen, evangelisch  reformierten und katholischen Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis haben ein Konzept für die regionale Jugendarbeit unter fachlicher Leitung erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 1. Mai 2008 in Kraft gesetzt. Die Trägerschaften bilden  eine ständige Kommission, welche vorwiegend im strategischen Bereich arbeiten. 
Das Konzept beruht auf dem Prinzip der mobilen Jugendarbeit, welches Jugendliche nicht mehr „nur“ stationär in Jugendräumen betreut, sondern sie aktiv an ihren bevorzugten und häufig wechselnden Aufenthaltsorten aufsucht. Die politischen und kirchlichen Gemeinden Greppen, Vitznau und Weggis stimmten dem Konzept zu, so dass für die Durchführung der offenen und mobilen Jugendarbeit im Teilpensum ab 1. August 2008 die soziokulturelle Animatorin Frau Birgit Roch aus Weggis angestellt wurde. Sie wird zusammen mit dem kirchlichen Jugendarbeiter Marcel Ziegler das Konzept umsetzen.

Konzept JUSEE  [PDF, 32.0 KB]

Mitglieder der "JuSee" Jugend Seegemeinden
Horat Heinz, Präsident
Augsburger Christa, Jugendbeauftragte Greppen
Fankhauser Pascale, Weggis
Fritschi Ursula, Gemeinderat Vitznau
Schatzmann Yvonne, Kirchenrat Greppen
Krummenacher Isabella, Kirchenrat Weggis
Mossmann Dorothee, ref. Kirche Weggis
Waser Franz , Kirchenrat Vitznau

Fachliche Leitung der „JuSee“ Jugend Seegemeinden

Frau
Birgit Roch
Rigiblickstrasse 5
6353 Weggis
br-jusee@weggis.ch

Herr
Marcel Ziegler
Rigiblickstrasse 5
6353 Weggis
mz-jusee@weggis.ch


Bürozeiten "JuSee":
Mittwoch 15.30 - 17.30 Uhr (oder nach Terminabsprache)

http://www.jusee.ch/

Betreibungsamt Weggis-Greppen
Gemeindehaus Weggis
6353 Weggis
Tel. 041 392 15 70
eMail: Betreibungsamt Weggis


Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 08.00 bis 11.45 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 08.00 bis 11.45 Uhr

Bei einem Todesfall
Familienangehörige oder nahe Verwandte melden den Todesfall innert 2 Tagen an die Ein-wohnerkontrolle.

Link: Was ist weiter zu tun bei einem Todesfall?
Link: Wissenswertes zum Gemeinschaftsgrab

Für die Friedhofverwaltung ist das Gemeindeammannamt zuständig.
Gemeindeammann
Kurt Greter
6404 Greppen
Telefon: 041 392 74 74
eMail: Kurt Greter

Walter Rudin
Kleinrieden 7
6404 Greppen
Tel. 041 390 30 89
E-Mail: Friedensrichter